Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 12.09.2026
Manuel Haberkorn-Platzer hält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geltende Fassung.
Sämtliche Angebote und Verträge kommen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall.
1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Manuel Haberkorn-Platzer (nachfolgend „Agentur") gegenüber Auftraggeberinnen und Auftraggebern im Bereich Beratung, Kreativkonzeption, Gestaltung, Produktion, laufende Betreuung (Retainer) sowie Workshops und Vorträge.
Der Vertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen, wenn die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ein Angebot der Agentur schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder die Agentur mit der Leistungserbringung beauftragt. Die Agentur kann einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Vertrag hat folgenden Inhalt: Die Agentur erbringt ihre Leistungen gegenüber der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber in der Form, dass sie ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Kommunikation, Gestaltung und Kreativstrategie zur Erreichung der vereinbarten Projektziele einsetzt. Die Agentur erhält für ihre Leistungen ein Honorar, das dem jeweils gültigen Angebot bzw. der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist oder bei individuellen Projekten separat vereinbart wird.
Die Agentur berät die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über geeignete kreative und strategische Lösungswege sowie deren Vor- und Nachteile, inklusive Zeit- und Kostenaufwand. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat das Recht, zwischen vorgeschlagenen Varianten zu wählen. Macht sie oder er von diesem Recht innerhalb einer angemessenen Frist keinen Gebrauch, trifft die Agentur die Wahl nach bestem fachlichem Ermessen.
Die Agentur hat das Recht, einen Auftrag oder ein laufendes Projekt zu beenden, sollte kein tragfähiges Vertrauensverhältnis zustande kommen oder dieses nachhaltig gestört sein, oder sollte die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstoßen. Bis zu einer solchen Beendigung bleiben die Ansprüche auf Honorar für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweite, Konversionsraten) wird weder in Aussicht gestellt noch versprochen, da der Erfolg von Kommunikationsmaßnahmen maßgeblich auch von Marktbedingungen, der Umsetzung durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber und Dritten abhängt. Die Agentur versichert jedoch, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
2 Vertraulichkeit
a) Die Agentur behandelt sämtliche Daten, Informationen und Unterlagen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers vertraulich. Mit schriftlicher Genehmigung können Auskünfte an Dritte erteilt werden. Ausgewählte Projektergebnisse (z. B. Grafiken, Kampagnenausschnitte, Fallbeispiele) können in Absprache mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zu Referenzzwecken auf den Social-Media-Seiten, der Website oder in sonstigen Marketingmaterialien der Agentur verwendet werden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Agentur gesetzlich zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist oder auf gerichtliche bzw. behördliche Anweisung handelt. Ebenso ist Absatz a) nicht anzuwenden, wenn sich die Agentur aufgrund unberechtigter Angriffe auf sich selbst oder ihre Berufsausübung mit der Verwendung von Daten, Unterlagen oder Kommunikationsverlauf entlasten muss.
c) Die Agentur führt zur Dokumentation Projektunterlagen. Der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber steht auf Anfrage eine Zusammenfassung der wesentlichen Projektunterlagen zu; eine vollständige Akteneinsicht kann kostenpflichtig gewährt werden. Projektunterlagen werden 2 Jahre nach Projektabschluss vernichtet, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
3 Terminvereinbarung und Terminabsage
Termine (Beratungen, Präsentationen, Workshops, Meetings) gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per E-Mail, Website-Kontaktformular, Instagram, TikTok, WhatsApp, Facebook oder telefonisch von der Agentur bestätigt wurden.
Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden, werden der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Erscheint die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber zu einem vereinbarten Termin zu spät oder gar nicht, wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
Die Agentur behält sich vor, Gruppentermine (z. B. Workshops) aufgrund geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet; ein neuer Termin kann vereinbart werden.
Die Agentur kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält oder die Projektziele gefährdet. Bereits angefallene Honorare bleiben hiervon unberührt.
4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge (z. B. zu Social-Media-Accounts, Content-Management-Systemen, Markenrichtlinien) zur Verfügung.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber versichert, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind bzw. sie zur Nutzung berechtigt ist, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter aus der Verwendung solcher Inhalte frei.
Freigaben (z. B. von Entwürfen, Konzepten, Texten) sind innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die vorgelegte Fassung als freigegeben, sofern die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber vorab schriftlich darauf hingewiesen wurde.
Bei Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten kann sich die Projektlaufzeit entsprechend verlängern; hierdurch entstehende Mehrkosten können der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Ansprüche der Agentur auf Honorar bleiben hiervon unberührt.
5 Nutzungs- und Urheberrechte
Alle von der Agentur erstellten Konzepte, Entwürfe, Texte, Grafiken, Layouts und sonstigen Werke bleiben, soweit gesetzlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars im Eigentum bzw. Urheberrecht der Agentur.
Mit vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final abgenommenen Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang (z. B. eine bestimmte Kampagne, einen bestimmten Zeitraum, bestimmte Kanäle). Eine darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weiterverwendung (z. B. für andere Kampagnen, Produkte oder durch Dritte) bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ggf. eines zusätzlichen Honorars.
Nicht beauftragte oder nicht final abgenommene Entwürfe, Konzepte und Vorschläge (z. B. im Rahmen eines Pitches) verbleiben im Eigentum der Agentur und dürfen ohne deren Zustimmung nicht verwendet werden.
Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Projektumsetzung auf Vorlagen, Frameworks und eigene Vorarbeiten zurückzugreifen und diese auch für andere Kundinnen und Kunden weiterzuverwenden, soweit dabei keine vertraulichen Inhalte der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers offengelegt werden.
6 Fahrtkosten und Nebenkosten
Bei Terminen, Drehs, Shootings oder sonstigen Leistungen außerhalb der Betriebsstätte der Agentur werden Fahrtkosten sowie ggf. weitere Nebenkosten (z. B. Material, externe Dienstleister, Lizenzkosten für Bild-, Font- oder Musikmaterial) berechnet. Die Höhe kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder wird individuell vereinbart.
7 Gebühren und Honorare
Gebühren und Honorare sind im jeweiligen Angebot bzw. der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten mit Auftragserteilung als verbindlich vereinbart, oder werden bei individuellen Projekten separat vereinbart.
Bei laufender Betreuung (Retainer) gilt das vereinbarte Monatshonorar unabhängig vom tatsächlichen monatlichen Arbeitsaufwand, sofern der vereinbarte Leistungsumfang eingehalten wird. Mehraufwand außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs wird nach Aufwand oder nach der jeweils gültigen Preisliste zusätzlich verrechnet.
Retainer-Verträge verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
8 Zahlungsbedingungen
Leistungen werden gegen Rechnung, per SEPA-Überweisung, Barzahlung oder per PayPal erbracht. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erhält eine Rechnung als Zahlungsnachweis, die zeitnah nach Auftragserteilung bzw. nach Leistungserbringung per E-Mail versendet wird.
Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars vor Projektstart verlangt werden.
Alle gestellten Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei offenen Beträgen setzt nach Ablauf dieser Frist automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
9 Haftung
Die Agentur ist für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, ausreichend beruflich abgesichert. Die Haftung der Agentur ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt; für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars für den jeweiligen Auftrag.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Inhalte, Daten oder Materialien, die von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter). Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber handelt insoweit in eigener Verantwortung.
Für die rechtliche Zulässigkeit final freigegebener Inhalte (z. B. im Hinblick auf Wettbewerbs-, Lauterkeits- oder Kennzeichnungsrecht) trägt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die Verantwortung, sofern die Agentur nicht auf konkrete rechtliche Bedenken hingewiesen und diese ignoriert wurden.
10 Datenschutz
Die Daten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit. Sobald die Agentur aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt eine etwaige Verschwiegenheitspflicht in diesem Umfang.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat das Recht, einen Auszug der über sie bzw. ihn gespeicherten Daten zu erhalten. Siehe auch: Datenschutzerklärung.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Gmünd. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
13 Workshops, Events und sonstige Präsenzformate
Eine Stornierung von gebuchten Workshops, Events und sonstigen Präsenzformaten durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt höhere Gewalt, Naturkatastrophen etc. dar. Bereits gebuchte Reisekosten (Flüge, Hotels, Taxis etc.) werden nicht zurückerstattet.
Eine Stornierung durch die Agentur kann bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Flugausfall, Versäumnis der Anreise durch Dritte, Unfall oder Krankheit erfolgen. Workshops, Events und sonstige Präsenzformate können aufgrund nicht erfüllter Mindestteilnehmerzahl storniert werden; bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall automatisch zurückerstattet.
14 Dienstleistungen „Talks und Vorträge" für Schulen, Universitäten, Unternehmen und Organisationen
Eine Stornierung der Dienstleistung durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt höhere Gewalt, Naturkatastrophen etc. dar. Bereits gebuchte Reisekosten (Flüge, Hotels, Taxis etc.) werden nicht zurückerstattet.
Eine Stornierung durch die Agentur kann bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Flugausfall, Versäumnis der Anreise durch Dritte, Unfall oder Krankheit erfolgen.
Steiermark, 12.09.2026